Bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie und wenn Sie mit dem Kauf fortfahren möchten, zieht Ihr Anwalt einen privaten Vertrag als Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Dieser Vertrag enthält alle für die Immobilie relevanten Details, einschließlich Beschreibung, Kaufpreis und Anzahlung, Zahlungsweise, Strafklauseln, Inventar (falls zutreffend) und ein & # 39; am oder vor dem & # 39; Fertigstellungstermin. Wenn beide Parteien einverstanden sind, wird der Vertrag unterzeichnet und die Anzahlung wird fällig, in der Regel 10% des Kaufpreises.
Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie sicher sein, dass es sich bei Ihnen um das Eigentum handelt, da in der Regel im Vertrag eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass der Käufer seine Rückzahlung verliert, oder wenn der Verkäufer widerruft, muss er die Kaution doppelt zurückzahlen Käufer.
SUCHEN
Vor der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde (Escritura) führt der Anwalt Durchsuchungen durch und holt eine Nota Simple ein, um sicherzustellen, dass der Verkäufer der eingetragene Eigentümer ist. Alle Steuern wurden entrichtet, sofern Gebühren oder Schulden auf dem Grundstück vorhanden sind und ein eindeutiger Titel erzielt werden kann .
Die Urkunden werden vom öffentlichen Notar persönlich von Verkäufern und Käufern oder von ihrem Vertreter unterzeichnet, sofern eine notariell beglaubigte Vollmacht vorliegt. Es ist wichtig, Ihren Agenten so bald wie möglich zu informieren, wenn Sie nicht in der Lage sind, Notare zu besuchen, um die Anordnung der Vollmacht zu ermöglichen.
In der Regel werden die Urkunden innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Privatvertrags unterzeichnet (abgeschlossen). Dies kann jedoch auf jeden Zeitraum verlängert werden, sofern dies gegenseitig vereinbart wird. Vor der Unterzeichnung aller Rechnungen, die sich auf die Immobilie beziehen, muss der Nachweis erbracht werden, dass sie bis zum heutigen Zeitpunkt (Strom, Wasser, Tarife usw.) bezahlt ist. Der Anwalt oder wir stellen diese dem Notar zur Einsicht zur Verfügung.
ZAHLUNGEN MACHEN
Der Gesamtbetrag der Zahlung ist erforderlich, bevor der Titel auf den Käufer übertragen werden kann. Daher ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, damit die Mittel vor der Fertigstellung verfügbar sind.
Der Käufer muss auch eine Steuernummer oder NIE für die Registrierung des Eigentums erhalten; Wir werden Ihnen natürlich dabei helfen. Die Zahlung kann auf verschiedene Arten erfolgen, normalerweise jedoch per Banküberweisung oder per Scheck oder Wechsel per Banküberweisung, und kann in Euro, der Landeswährung oder einer Fremdwährung erfolgen, sofern dies erneut vereinbart wird.
KOSTEN
Die Gesamtkosten des Käufers betragen normalerweise nicht mehr als 10% des Kaufpreises und setzen sich aus den folgenden Kosten zusammen.
Die Stempelsteuer für die Übertragung von Steuern beträgt 7% des angegebenen Preises für Wiederverkaufseigenschaften. Diese Steuer gilt nicht für neue Immobilien, die stattdessen einer Mehrwertsteuer von 7% unterliegen.
Notar- und Registrierungsgebühren betragen ungefähr 2% des angegebenen Wertes.
Rechtsanwälte berechnen in der Regel bis zu 1% des Kaufpreises. Die Mehrwertsteuer wird von der Gemeinde erhoben und nach der Wertsteigerung des Grundstücks berechnet, das das Grundstück seit dem letzten Kauf bewohnt hat. Der Wert oder die Größe des Gebäudes beeinflusst diese Steuer nicht.
RETENTION & CAPITAL GEWINNT STEUERN
Ein gebietsfremder Verkäufer unterliegt einer Steuer in Höhe von 3% des Kaufpreises, die anstelle der Kapitalertragsteuer einbehalten wird oder einbehalten wird. Der Käufer ist jedoch für die Durchsetzung dieser Zurückbehaltung verantwortlich (der Anwalt arrangiert dies normalerweise für Sie). von der Restzahlung abgezogen. Ein Kapitalgewinn von gebietsansässigen Eigentümern berechnet sich aus der Differenz zwischen dem beim Kauf angegebenen Preis und dem Verkaufspreis und beträgt derzeit 18%.
Posten nehmen
Erfolgt die Unterzeichnung der Eigentumsurkunde und die vollständige Zahlung, müssen Sie Folgendes vereinbaren.
Transfer von Dienstleistungen
Strom, Wasser, Tarife, Telefon- und ggf. Gemeinschaftsgebühren werden normalerweise durch Lastschrift oder Dauerauftrag über Ihre Bank in Spanien bezahlt, und wir können arrangieren, dass diese nach Fertigstellung auf Ihren Namen übertragen werden. Die Versicherung der Immobilie wird nach Fertigstellung in Ihrer Verantwortung und wir können bei Bedarf Angebote vorschlagen und arrangieren.
Glückwünsche zu Ihrem neuen Zuhause!
Das spanische Fördersystem ist zwar unangenehm und unkompliziert, und der bestimmungsgemäße Gebrauch gibt sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer volle Sicherheit.
Immobilienmakler Heidelberg Makler HeidelbergSource by Roy Dion