Erwerb von Immobilien in Zypern

Die geographische Lage Zyperns zwischen Europa, Asien, dem Mittleren Osten und Afrika zusammen mit den etablierten Rechts-, Banken- und Rechnungsführungsinfrastrukturen fordert lokale und ausländische Geschäftsleute auf, in unbewegliches Vermögen zu investieren . Ein erheblicher Vorteil des zyprischen Rechtssystems ist der Schutz des Eigentums ohne Diskriminierung. Das heißt, nach Zyperngesetz können zypriotische Bürger und Ausländer alle Rechte besitzen, die mit dem Eigentum an ihrem Eigentum verbunden sind, ohne jegliche Intervention des Staates oder Einzelpersonen. Darüber hinaus ist Zypern seit 2004 EU-Mitgliedsstaat und hat den Euro im Jahr 2008 verabschiedet. Infolgedessen wurde der Erwerb von Immobilien in Zypern leichter

Zyprioten und EU-Bürger:
Nach dem Zypern-Gesetz können Zyprioten und EU-Bürger Zypern jede Eigenschaft ohne Einschränkungen erwerben.

Nicht-EU-Bürger:
Für Nicht-EU-Bürger gibt es Beschränkungen für Art und Größe der Immobilien, die sie kaufen dürfen. Gerade können Nicht-EU-Bürger ein Haus / eine Wohnung / ein Baugrundstück / Land bis zu 4.014m2 kaufen. Es sollte unterstrichen werden, dass Nicht-EU-Bürger auch ein Geschäft kaufen können unter der Bedingung, dass das Geschäft nur für geschäftliche Zwecke verwendet wird. Darüber hinaus sollte hervorgehoben werden, dass Zypern-Gesellschaften, deren Anteilseigner Nicht-EU-Bürger sind, Geschäftsbüros und Wohnsitz für ihre ausländischen Arbeitnehmer erhalten können, da sie ein vollwertiges Amt unterhalten.

Nach den Bestimmungen des Erwerbs des Eigentumsrechts (Klausel 109) müssen Nicht-EU-Bürger, die in Zypern unbewegliches Vermögen kaufen möchten, beim Distriktbüro des Distrikts, in dem sich das Grundstück befindet, einen Antrag stellen

Der Antragsteller sollte zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen vorlegen:

  • Form Comm 145 abgeschlossen und unterzeichnet;
  • Kaufvertrag;
  • Finanzielle Voraussetzung (d. H. Ein Kontoauszug);
  • Einzelheiten des Eigentums und des derzeitigen Eigentümers;
  • Die Zahlungsbedingungen und die Art des Erwerbs;
  • Eine Kopie des Reisepasses des Antragstellers und des Ehegatten Falls der Ehegatte nicht denselben Nachnamen hat wie der Antragsteller, so ist eine Heiratsurkunde einzureichen,
  • Kopien der staatlichen Erhebungspläne

Das Genehmigungs- / Ablehnungsschreiben des Bezirksamtes kann etwa bis zu sechs Monate dauern. Dennoch kann der Anmelder in der Zwischenzeit die unbewegliche Eigenschaft, die er / sie gekauft hat, umziehen.

Eigentumsübertragung:
Die Eigentumsübertragung von Immobilien wird am Departement für Grundstücke und Erhebungen durchgeführt. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antragsformular N207;
  • Die Anmeldeurkunde der Liegenschaft;
  • Kopie der Bezirksamt Genehmigung,
  • Nachweis, dass alle Grundsteuern bezahlt wurden,

Gebühren und Gebühren:
Wenn ein Käufer das unbewegliche Vermögen unter seinem Namen im Bezirksamt unterschreibt, muss er die entsprechende Überweisungsgebühr zahlen Auf der Grundlage des Marktwertes der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Verträge berechnet. Für weitere Informationen siehe Tabelle 1.

Wert der Immobilie in Euro

Transfergebühr (%)

Weniger als € 85.430, 10

3

€ 85.430,10- € 170.860,14

5

Mehr als € 170.860,14

8

Tabelle 1

Unbeschränkte Vermögenssteuer:
Gemäß § 3 des Gesetzes 24/1980 ist der Eigentümer einer Immobilie verpflichtet, eine jährliche unbewegliche Vermögenssteuer zu zahlen, wie in Tabelle 2 [1]

Wert (€)

Jährliche Steuer (%)

Weniger als 40.000

0,6

40.001-120.000

0,8

120.001-170.000

0,9

170.001-300.000

1,1

300.001-500.000

1,3

500.001-800.000

1,5

800.001-3.000.000

1,7

Mehr als 3.000.000

1,9

Tabelle 2

Stempelsteuer:
Normalerweise ist der Käufer verpflichtet, eine Stempelsteuer von 0,15% des Wertes der Immobilie bis zu € 170.860,14 und 0,20% für mehr als € 170.860 zu zahlen, 14 Der Vertrag sollte innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Unterzeichnung gestempelt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass, wenn Sie die Stempelsteuer nicht rechtzeitig bezahlen, dann müssen Sie die Stempelsteuer plus eine Geldstrafe zahlen.

[1] Artikel 3, Gesetz 24/1980: http://www.cylaw.org/nomoi/enop/non-ind/1980_1_24/full.html Abgerufen am 29. März 2016.

Immobilienmakler Heidelberg

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Source by MICHAEL CHAMBERS

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